top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Gegenstand des Vertrages und Vertragsabschluss

(1) Gegenstand des Vertrages können insbesondere folgende Leistungen sein:

a) eine persönliche Beratungs- und Analyseleistung vor Ort beim Kunden, einschließlich der Auswertung der Wohnsituation sowie der Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans,

b) der Verkauf von Produkten oder Hilfsmitteln, die im Rahmen der Beratung empfohlen werden.

(2) Die Beratungsleistung stellt eine Dienstleistung dar. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen oder die Erreichung eines bestimmten gesundheitlichen oder funktionalen Zustands, ist nicht geschuldet.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn

a) der Kunde einen Beratungstermin verbindlich vereinbart oder

b) ein vom Anbieter unterbreitetes Angebot vom Kunden ausdrücklich angenommen wird.

(4) Produktverkäufe erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder Kostenvoranschlags. Der Kunde ist nicht verpflichtet, empfohlene Produkte über den Anbieter zu beziehen.

§ 2 Maßnahmenplan und sonstige Unterlagen

  1. Alle im Rahmen der Beratung erstellten oder überlassenen Unterlagen, insbesondere der individuelle Maßnahmenplan, Skizzen, Produktübersichten oder schriftliche Empfehlungen, dienen ausschließlich der privaten Nutzung durch den Kunden.

  2. An diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung oder eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

  3. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die im Maßnahmenplan empfohlenen Produkte oder Dienstleistungen über uns zu beziehen.​​

  4. Eine Rückgabe der überlassenen Unterlagen ist nicht erforderlich.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich – sofern gesetzlich anwendbar – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nicht anders angegeben, nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und vor Versand der Ware per Vorkasse zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

Für Beratungsleistungen, die unabhängig vom Produktverkauf erbracht werden, erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Leistung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

Die Vergütung für die Beratungsleistung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: 
Die Vor-Ort-Beratungs- und Analyseleistung beträgt 249,00 €. 
Die Erstellung und Übersendung des individuellen Maßnahmenplans beträgt 150,00 €.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Der Kunde kann uns nach Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist oder eines unverbindlichen Liefertermins in Textform auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Setzen wir eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist oder einen ausdrücklich vereinbarten Liefertermin schuldhaft nicht ein oder geraten wir aus anderem Grund in Verzug, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde seinerseits ist berechtigt nachzuweisen, dass der Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: Nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgeblich.

 

2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir nach den gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

 

Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

a) sie nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder

b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder

c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

 

Soweit nicht zwischen dem Kunden und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder

b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann – unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder dem Hersteller oder einem anderen Glied der Vertragskette über deren Eigenschaften, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden – oder

c) sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder

d) sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.

 

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich und gesondert in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und dass diese Abweichung ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

3. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

5. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet der vorstehenden Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. In den Sätzen 1–3 enthaltene Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kunden übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

§ 8 Produktempfehlung und Beratung


Unsere Produktempfehlungen erfolgen auf Grundlage der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sowie unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Produktinformationen der Hersteller oder Anbieter.


Wir sind keine medizinischen Fachkräfte und geben keine medizinischen oder therapeutischen Empfehlungen. Die letztliche Entscheidung über die Auswahl und Verwendung eines Produkts liegt beim Kunden.


Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der empfohlenen Produkte oder aus der Auswahl eines ungeeigneten Produkts entstehen, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.

 

§ 9 Produktverfügbarkeit und Ersatzlieferung


Die Beschaffung der Produkte erfolgt individuell auf Kundenwunsch. Sollte ein im Kostenvoranschlag genanntes Produkt zum Zeitpunkt der geplanten Bestellung nicht mehr verfügbar sein oder sich der Einkaufspreis wesentlich ändern, behalten wir uns vor,

  1. entweder ein funktional gleichwertiges Produkt in Rücksprache mit dem Kunden bereitzustellen oder

  2. vom Vertrag bzw. von der Produktbeschaffung zurückzutreten.


Bereits geleistete Zahlungen für nicht verfügbare Produkte werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.


Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Produkts, sofern dieses nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurde.

 

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

bottom of page